Photovoltaikanlagenförderung

Die Gemeinde Breitenau kann über Ansuchen und nach Beschluss des Gemeinderates Personen eine Förderung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage gewähren.

Förderung pro kWp Nennleistung: € 100,--

Maximale Förderung: € 500,--

Auf die Gewährung eines Zuschusses für Photovoltaikanlagen besteht kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel bewilligt werden.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten